16.03.2009 | Europäische Kommission
Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen für Kleinstunternehmen könnte bald entfallen
Die Europäische Kommission hat am 26.2.09 einen Vorschlag zur Änderung der 4. EG-Richtlinie vorgelegt, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Verpflichtungen zur Erstellung von Jahresabschlüssen für die kleinsten Betriebe in der EU vollständig abzuschaffen. Als Kleinstunternehmen (sog. micro entities) gelten nach dem Vorschlag solche Gesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
- Bilanzsumme 500.000 EUR
- Nettoumsatzerlöse 1.000.000 EUR
- Durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr
Dieser im Europäischen Konjunkturprogramm vom November 2008 angekündigte Vorschlag wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Erörterung übermittelt.
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 59 | ID 125397