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  • 23.04.2009 | Europäischer Gerichtshof

    Abschreibungsregeln für Gebäude im Ausland

    Die EU-Kommission hat am 19.3.09 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen diskriminierender Abschreibungsregeln für Gebäude im Ausland eingereicht. Obwohl die Bundesrepublik § 7 Abs. 5 EStG für alle nach dem 1.1.06 erworbenen und errichteten Gebäude aufgehoben hat, betreibt die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren weiter, da die AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG über einen Zeitraum von bis zu 18 Jahren weiterläuft. Infolgedessen würden Gebäude im Ausland, die vor dem 1.1.06 gebaut wurden und die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5 Nr. 3c EStG erfüllen, noch für den Rest dieses Zeitraumes nicht in den Genuss der erhöhten Abschreibung kommen.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 87 | ID 126078