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  • 01.07.2006 | Existenzgründung

    Die wichtigsten Verträge für eine effiziente Existenzgründungsberatung – Teil I

    von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Ihringen

    Natürlich weiß jeder Steuerberater, dass er ohne zusätzliche rechtliche Qualifikation keinen Vertrag für seine Mandanten aufsetzen darf. Aber natürlich weiß auch jeder Steuerberater, dass er über die verschiedenen Vertragstypen, die für einen Existenzgründer und Unternehmer wichtig sind, unbedingt Bescheid wissen muss, da er sonst seinem Kernauftrag, der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung, nicht nachkommen könnte. 

     

    „Ein Vertrag ist wie ein Regenschirm: Welche Löcher er hat, erkennt man erst bei Regen!“ Derjenige, der diesen Ausspruch getan hat, der wusste wohl, wovon er redete. Leider ist es sicher, dass er Recht hatte und hat. Nichts kommt teurer zu stehen als ein nicht passgerechter Vertrag. Es ist allemal billiger, sich im Vorfeld kundig zu machen, als im Nachhinein Lehrgeld bezahlen zu müssen. Deshalb muss es das oberste Anliegen eines Existenzgründers – und Ihr Bemühen als sein Berater – sein, sein Unternehmen und sich selbst vor den fatalen Folgen zu schützen, die aus formell fehlerhaften, inhaltlich falschen oder missverständlich formulierten Verträgen entstehen können.  

     

    Tipp 1: GeradeSie als Steuerberater sollten hochsensibel reagieren, wenn der Wunsch nach bestimmten Vertragsgestaltungen mit der Begründung „Ich will Steuern sparen“ vorgetragen wird. Von allen Motiven eines Vertragsabschlusses ist dies das denkbar schlechteste. Nichts einzuwenden ist gegen den berechtigten Wunsch, Steuern zu sparen. Aber zunächst einmal muss Ihr Mandant sich darüber im Klaren sein, was er will oder was er nicht will. Wenn er das in seine eigenen Worte gekleidet hat, dann kann ein Anwalt daran gehen, diese Wünsche in eine juristische Form (= schriftlichen Vertrag) zu gießen. Und dann können Sie zusammen mit Ihrem Mandanten a) diesen Vertrag auf Praktikabilität und b) steuerliche Optimierung hin untersuchen und – wo nötig – Korrekturen einfordern.

     

    Tipp 2: Misstrauen Sie den Formulierungen in den Musterverträgen – auch den im Folgenden hier abgedruckten. Natürlich decken die Musterverträge – auch die hier vorgestellten – einen Großteil der denkbaren Fälle ab und dienen damit als erster Entwurf. Ob aber genau die individuelle Situation Ihres Mandanten damit ebenfalls optimal abgedeckt ist, kann a priori nicht beantwortet werden. Deshalb: Lassen Sie die Vertragsmuster im Nachhinein durch einen Rechtsanwalt prüfen. Seien Sie kritisch! Ihr Mandant wird es Ihnen danken!

     

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