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  • 09.06.2011 | Existenzgründung

    Effektive Beratung von Existenzgründern durch den Steuerberater und ihre Förderung

    von StB Dr. Dorothee Böttges-Papendorf, Bornheim

    Bei den Existenzgründern sind drei Gruppen zu unterscheiden: „Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung“*, Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 bei den größeren Betrieben 149.400 Neugründungen, im Bereich der Kleinunternehmen 305.500 und bei den Nebenerwerbsbetrieben 264.800. Aufgrund dieser Entwicklung kommen Anfragen von Gründern mit überschaubaren Vorhaben in der Beraterpraxis häufiger vor. Diese gilt es, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten möglichst effektiv zu beraten.  

     

    * Unternehmen, die im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen werden und/oder mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.  

    Steuerliche Gründungsberatung

    In den überschaubaren Fällen der steuerlichen Gründungsberatung kann man sich in der Regel „einfach“ gemeinsam mit dem Gründer an den Unternehmensfragebögen des Finanzamts orientieren. Man stößt dann auf alle relevanten Fragen wie Vorauszahlungen, weitere Einkünfte, Notwendigkeit einer Eröffnungsbilanz, Beschäftigung von Arbeitnehmern und Lohnsteuer sowie Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Hiermit sollte man in etwa einer Stunde „durch sein“, wenn - und das ist die große Frage - der Gründer ansonsten weiß, was er will und worauf er sich eingelassen hat.  

     

    Der Gründer muss also z.B. seinen voraussichtlichen Umsatz kennen und gewisse Vorstellungen über den erzielbaren Gewinn sowie die notwendigen Investitionen haben. Hat er noch kein Existenzgründerseminar besucht, den Businessplan noch nicht selbst erstellt und vorab noch keinen Unternehmensberater aufgesucht, dann muss der Steuerberater mit dem Gründer klären, ob ein Zusatzauftrag für eine betriebswirtschaftliche Gründungsplanung erteilt werden soll.  

    Betriebswirtschaftliche Gründungsberatung

    Die betriebswirtschaftliche Gründungsberatung umfasst insbesondere die Beratung oder Mitwirkung bei der Erstellung des Businessplans. Der Businessplan ist mehr als die Grundlage zur Feststellung der Tragfähigkeit einer Existenzgründung als Grundvoraussetzung für das Vorhaben. Wenn er einmal steht, lassen sich hieraus auch die Eckwerte für den steuerlichen Unternehmensfragebogen ablesen.