14.03.2008 | Existenzgründungsberatung
Qualifikation von Nachfolgern und Gründern aus der Sicht von Kreditinstituten
Wer ein Unternehmen gründen oder übernehmen will, braucht dazu bestimmte Fähigkeiten. Bevor der Alltag die Praxistauglichkeit der Neu-Gründer auf die Probe stellt, sind die Finanzpartner zu überzeugen. In diesem Bereich gibt es durchaus Optimierungs-Potenzial. Das ergab eine Befragung unter Kreditinstituten und Kammern über deren Erfahrungen mit Gründern und Nachfolgern, die von der Professur für Mittelstand und Unternehmensnachfolge der Fachhochschule für Wirtschaft (FHW) in Berlin in Zusammenarbeit mit der TMS Unternehmensberatung Köln durchgeführt wurde.
1. Befragung von Kreditinstituten
Wie gut (oder schlecht) schätzen Multiplikatoren (Institutionen wie Kreditgeber oder Kammern) den Qualifikationsgrad von Gründern und Nachfolgern ein? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Untersuchung, für die rund 500 Institute befragt wurden. Das Ergebnis: Betriebswirtschaftliche Mängel werden am häufigsten festgestellt, gefolgt von unternehmerischen und finanziellen Lücken.
Nach Einschätzung der Befragten sind die berufsspezifischen Voraussetzungen der Gründer und Nachfolger dabei durchaus gut – daneben scheint es nach der Meinung der professionellen Gründer-Beurteiler aber auf grundlegende Kenntnisse anzukommen, die erstaunlicherweise nicht selbstverständlich sind. Die bestmögliche Qualifikation des Nachfolgers oder Gründers ist dabei ein Hauptgarant für das Gelingen des Projekts „Existenzgründung“. Umgekehrt liegt bei den Insolvenzen der letzten Jahre neben finanziellen, sachlichen und organisatorischen Ursachen der Grund für das Scheitern zum großen Teil in der Unternehmerqualifikation. Neben den Defiziten im betriebswirtschaftlichen Bereich können das auch mangelnde Führungspraxis, fehlende betriebliche Erfahrung oder ein allgemein schlechter Informationsstand sein. Allerdings sieht man den potenziellen Gründern die Eignung für ihren neuen Job nicht an. Gefragt sind also objektivierbare Kriterien, mit denen die Qualifikation von Gründern und Nachfolgern festgestellt werden kann.
Im Mittelstand, wo die Unternehmensstrukturen häufig familiär geprägt sind, stoßen Kreditinstitute mit solch einer Forderung meist auf wenig Verständnis. Wenn ein Nachfolger auserkoren wurde und das „gute Gefühl“ des Seniors dafür spricht, werden die qualifikatorischen Hintergründe häufig nicht ausgelotet. Auch wenn das unternehmerische Geschick in der Vergangenheit nicht enttäuscht hat, können Kreditplanungen und -vergaben nicht auf diese Faktoren gründen.
2. Zentrales Kriterium für die Qualifikation
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