01.02.2007 | Finanzierung
Darlehensspiegel und Tilgungsplan
Die durchschnittliche Fremdkapitalquote im deutschen Mittelstand liegt bei ca. 90 v.H. Dabei wird der größte Teil des Fremdkapitals von Banken für langfristige Investitionen und zur Finanzierung der Betriebsmittel bereitgestellt. Die Größenordnung des Fremdkapitals im Vergleich zum Eigenkapital macht deutlich, dass ein Businessplan ohne Berücksichtigung der Entwicklung der Unternehmensfinanzierung nur bedingt tauglich ist. Denn die Sicherstellung der langfristigen Kapitaldienstfähigkeit hat entscheidenden Einfluss auf die Existenz des Unternehmens. Von besonderer Brisanz ist der Überblick über das Fremdkapital bei Gründern, wenn diese Förderprogramme wählen, die erst nach einigen Jahren mit der Tilgung beginnen. Häufig wird der „plötzliche“ Tilgungsbeginn nicht genügend in die Planung einbezogen und führt zu gravierenden Liquiditätsschwierigkeiten. Mit einem Darlehensspiegel lassen sich diese Punkte einfach und effektiv aus dem Weg räumen. Wie dieses Instrument funktioniert, beschreibt der folgende Beitrag.
1. Allgemein
Der Darlehensspiegel sollte mindestens jährlich bzw. bei Bedarf gepflegt werden. Als Gründe, den Darlehensspiegel zu überarbeiten, sind beispielsweise Prolongation, Neuausreichung, vollständige Rückzahlung oder Zinsänderung zu nennen. Da im Darlehensspiegel der Bezug zu den hinterlegten Sicherheiten nicht fehlen darf, ist deshalb auch bei einer Veränderung der Sicherheiten der Darlehensspiegel anzupassen.
2. Aufbau des Darlehensspiegels
Der Darlehensspiegel gibt eine Übersicht über sämtliche kurz- und langfristigen Darlehensverbindlichkeiten. Es sind deshalb nicht nur die klassischen Bankverbindlichkeiten zu erfassen. Gläubiger können auch Lieferanten, Kunden, oder wie in Zeiten der Internet-Gründer-Welle ausgedrückt, auch family, fools and friends sein. Diese Darlehen sind meist ebenso zu verzinsen und haben einen festgelegten Rückzahlungszeitpunkt.
Abgewogen werden sollte, ob alternative Finanzierungsinstrumente aufgenommen werden. Spätestens, wenn Beteiligungen zu Fremdkapital werden, sollten diese ebenfalls erfasst werden. Somit bleibt der Überblick über Konditionen, Rückzahlungshöhe und -dauer erhalten. Der Vollständigkeit halber sollten auch alle Betriebsmittelkredite erfasst werden. Mittlerweile ist es üblich, dass Betriebsmittelkredite befristet werden (meist ein Jahr). Mit dem Darlehensspiegel hat man die Fristen aller Darlehensverbindlichkeiten besser im Griff. Für Unternehmen mit einem hohen Bedarf an Bürgschaften, die über Avale abgesichert werden, wie beispielsweise Bauunternehmen, ist ein gesonderter Avalspiegel zu erstellen. Zu beachten ist, dass auch die Avalzinsen in eine Ergebnisplanung mit einfließen.
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