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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Finanzierungsalternativen

    Typisch stille Gesellschaft als Finanzierungsinstrument

    | Die typisch stille Gesellschaft kommt als Mittel zur Kapitalbeschaffung insbesondere dann in Betracht, wenn die Kapitalgeber weder nach außen in Erscheinung treten noch aktiv an der Geschäftsführung teilnehmen wollen. Individuelle Wünsche der Kapitalgeber im Hinblick auf die Ausgestaltung der Gewinn- oder Verlustbeteiligung können durch entsprechende Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Weiterhin können über den Gewinn- u. Verlustanteil des typisch Stillen, der beim Inhaber des Handelsgewerbes als Aufwand bzw. Ertrag zu erfassen ist, Ergebnisverlagerungen zwischen betrieblichem und privatem Vermögensbereich erreicht werden, um so vorhandene Steuersatzgefälle ausnutzen zu können. Auch kann die typisch stille Gesellschaft einen Beitrag zur Insolvenzverhinderung leisten, denn der Verlustanteil des Stillen vermindert einen Jahresfehlbetrag. |