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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Finanzierungskosten

    Die Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis

    | Bei Unterschrift auf einem Darlehensvertrag mit einer langfristigen Zinsfestbindungszeit geht der Bankkunde oft ein sehr hohes Risiko ein, dessen er sich nicht bewusst ist und über das er in der Regel - trotz des engmaschigen Netzes des Verbraucherschutzgesetzes - im Vorfeld nicht aufgeklärt wird. Dieses Risiko hat viele Namen, wie z.B. Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeitsentgeld, Vorfälligkeitspreis oder auch Strafzins. Wie aber berechnet sich diese Vorfälligkeitsentschädigung? Anhand eines Beispiels soll nun Licht ins Dunkel dieser Berechnungsmethode gebracht werden. |