01.09.2007 | Fördermittel
Beratungsförderung ab 2007/2008 komplett neu strukturiert
Mit dem Ziel, Parallelangebote und Programmüberschneidungen abzubauen sowie das Förderangebot transparenter und effizienter zu gestalten, ist die Beratungsförderung von Bund und Ländern im Sommer 2007 komplett neu strukturiert worden. Ein Schwerpunkt der Umstrukturierung liegt dabei auf der Gründungsberatung, wo eine klare Aufgabenteilung geschaffen wird.
1. Zuständigkeiten werden geändert
Für die Vorgründungsphase werden zukünftig ausschließlich die Länder zuständig sein, während das Gründercoaching für Unternehmen ab Gründung bis fünf Jahre nach Gründung ausschließlich von der KfW Mittelstandsbank angeboten wird. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), zuständig für das Beratungsförderungsprogramm des Bundes, wird sich bis Mitte 2008 aus der Förderung von Existenzgründungsberatungen zurückziehen. Das Gleiche gilt für die Bundesagentur für Arbeit: Auch das Gründercoaching für Arbeitslose wird ab dem 1.7.08 Teil der Wirtschaftsförderung und von der KfW organisiert.
Zudem wird das Verfahren der Gründungsberatung erheblich professionalisiert: Alle Programme werden über dieselben akkreditierten Regionalpartner beantragt (z.B. IHK). Im Übrigen kann der Berater vom Unternehmen nach wie vor frei gewählt werden, allerdings muss er in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das jeweilige Produkt „freigeschaltet“ sein. Voraussetzung für die Freischaltung war bisher der Nachweis drei bewerteter Beratungen in dem jeweiligen Segment in den letzten fünf Jahren.
2. Förderbeträge werden erhöht
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