16.06.2009 | Zuschüsse für Beratungsleistungen
So beteiligen Sie Bund und Länder an den Kosten der Beratung
von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg
Die Beratungsförderung spiegelt die ganze Vielfalt des Förderrechts wider: Ob Unternehmensberatung, Umweltschutz- oder Patentberatung - fast jedes Thema ist vertreten. Und für jedes Thema ist eine andere Bewilligungsstelle zuständig - mit anderen Auflagen und anderen Formatenvorlagen. Welche Beratungsleistungen gefördert werden, auf welche Mandanten die Förderung abzielt und wie hoch die Förderquoten sind, wird nachfolgend erläutert. Und natürlich ist dieses Kapitel auch von einem gesunden Selbstinteresse geprägt: Inwieweit können unsere Leser (in ihrer Eigenschaft als Berater) von der Förderung profitieren?
Themen der Beratungsförderung
Beratungszuschüsse werden für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Themen ausgereicht. Um einen Überblick zu bekommen, wird nachfolgend unterschieden zwischen Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen Themen und zu sonstigen. Die großen Blöcke der beiden Themen lauten:
Der Fokus dieses Kapitels liegt auf den betriebswirtschaftlichen Themen. In jüngster Zeit haben auch Themen wie Sanierungs- oder Turn-around-Beratung Einzug gehalten. Ferner zählt die Existenzgründungsberatung hierzu. Und nicht zu vergessen: Unter Unternehmensführungsberatung werden auch Beratungsleistungen zu Finanzierungsaspekten subsumiert.
Gerade die Beratungsförderung hat in den letzten Jahren eine massive thematische Ausweitung erfahren. Zumindest auf den ersten Blick gewinnt man den Eindruck, dass immer neue Förderprogramme zu immer neuen Themen aufgelegt werden (Beispiel: Design- oder Beteiligungsberatung). Das entspricht nicht ganz der Realität, denn diese Themen wurden bisher von der allgemeinen Unternehmensberatung mit erfasst.
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