12.02.2008 | Fördermittelberatung
Nach welchen Kriterien werden öffentliche Fördermittel vergeben?
Öffentliche Fördermittel werden in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen, öffentlichen Bürgschaften und staatlich gefördertem Beteiligungskapital ausgereicht. Bei der Gewährung von Fördermitteln sind jedoch zahlreiche Kriterien zu beachten. Die Missachtung nur eines Kriteriums kann bereits die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln verhindern. Der folgende Beitrag behandelt die Vielzahl möglicher Kriterien und beantwortet die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Form der öffentlichen Fördermittel besteht und wofür sie vergeben werden. Aufschluss hierbei geben die Richtlinien der einzelnen Fördermittelprogramme, die i.d.R. nach einem einheitlichen Raster aufgebaut sind.
1. Kriterien zur Vergabe von öffentlichen Fördermitteln
In den Richtlinien werden in der Regel folgende Vergabekriterien genannt, die vom Antragsteller erfüllt sein müssen:
- Ziel und Gegenstand der Förderung (auch förderbarer Tatbestand bzw. Verwendungszweck genannt),
- die Antragsberechtigten,
- weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen (z.B. der Standort, an dem das zu fördernde Vorhaben realisiert werden soll),
- Art und Höhe der Förderung, d.h. die Förderquote, ggf. in Verbindung mit einem Maximalbetrag, der ausgereicht wird und
- das Antragsverfahren.
Unter Umständen findet sich in der jeweiligen Richtlinie noch ein weiteres Kapitel „wichtige Hinweise“, in dem z.B. Bagatellgrenzen (also der Mindestbetrag an förderbaren Kosten) angeführt werden.
2. Aus Sicht der Bewilligungsstelle ausschlaggebende Kriterien
2.1 Ziel und Gegenstand
Das wichtigste Kapitel ist zweifelsohne dem „Ziel und Gegenstand“ bzw. den förderbaren Tatbeständen gewidmet. Das Förderrecht unterscheidet zwischen folgenden förderbaren Tatbeständen:
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