15.06.2010 | Fördermittelberatung
So schöpfen Sie die Möglichkeiten des Bewilligungsbescheides optimal aus!
von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg
Wer Fördermittel in Anspruch nimmt, geht mit der Bewilligungsstelle einen Vertrag ein. Er verpflichtet sich, ein bestimmtes, im Förderantrag näher beschriebenes Vorhaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchzuführen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bewilligungsstelle, Fördermittel auszureichen. Der „Vertrag“ zwischen Antragsteller und Bewilligungsstelle ist der Bewilligungsbescheid (oder Zuwendungsbescheid). Dieser basiert auf den Angaben des Förderantrags. Der Bewilligungsbescheid signalisiert die grundsätzliche Bereitschaft einer Bewilligungsstelle, für ein Vorhaben Mittel zur Verfügung zu stellen. Einen Anspruch auf die Mittel erwirkt der Antragsteller erst, wenn er durch einen Verwendungsnachweis darlegt, dass er das Vorhaben wie geplant umgesetzt hat.
1. Vom Förderantrag bis zum Verwendungsnachweis
Förderantrag, Bewilligungsbescheid und Verwendungsnachweis bauen aufeinander auf. Häufig nimmt der Bewilligungsbescheid Bezug auf den Förderantrag und benennt ihn explizit als „Vertragsbestandteil“. Der Bewilligungsbescheid wiederum stellt die Grundlage für den späteren Verwendungsnachweis dar - denn nur das Projekt, das durch den Bewilligungsbescheid abgedeckt ist, wird auch gefördert. Bereits bei Antragstellung sollte daher bedacht werden, wie konkret manche Angaben verfasst werden - sowohl inhaltlich als auch kostenmäßig.
2. Die Bedeutung des Bewilligungsbescheids
Der Bewilligungsbescheid als „Vertrag“ zwischen Antragsteller und Bewilligungsstelle regelt u.a.:
- Den Verwendungszweck, für den die Fördermittel ausgereicht werden: Handelt es sich um eine Investition, ein Entwicklungsvorhaben oder um eine Beratung? Am Verwendungszweck wird bereits festgemacht, welche Kosten förderfähig sind, und welche nicht.
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