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  • 14.12.2010 | Forderungsmanagement

    Offene Ansprüche aus 2007 noch geltend machen

    Mit Ablauf des Jahres 2010 verjähren alle Forderungen, die in 2007 entstanden sind. Es besteht allerdings noch bis zum 31.12.10 die Gelegenheit, offene Forderungen aus dem Jahr 2007 durch ein gerichtliches Mahnverfahren und durch den Vollstreckungstitel vor der Verjährung zu bewahren. Der Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Allein einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht zu beantragen, hemmt bereits die drohende Verjährung einer Forderung, denn am 31. Dezember des dritten Jahres seit Bestehen verliert jede Forderung ihre Gültigkeit - sofern der Fordernde diese nicht durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid sichert.  

     

    Hinweis: Es ist zu beachten, dass es neben der regelmäßigen dreijährigen noch spezielle kürzere oder längere Fristen gibt.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 313 | ID 140867