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  • 01.03.2006 | Gefahren im Alterseinkünftegesetz

    Erteilung der eTin an Betriebs-Renten-Empfänger

    Für viele Rentner wurde bisher die Steuerakte nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) jedoch werden künftig mehr Rentner (wieder) von der Besteuerung erfasst. Denn seit dem 1.1.05 unterliegen die Renten der Steuerpflicht. Gemäß § 22a EStG sind die Versicherungsträger verpflichtet, Rentenbezugsmitteilungen mit einer Unterscheidungsnummer, der so genannten eTin, an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Laut Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums werden die Nummern allerdings erst Ende 2007 vergeben. Erst dann sind die Finanzämter auch in der Lage, die möglichen steuerpflichtigen Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2007 aufzufordern. Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für drei Jahre sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen könnten die Folge sein. Hinzu kommt, dass notwendige Nachweise von Aufwendungen zur Steuerminderung wie bspw. Belege über Versicherungen, Mitgliedsbeiträge an Vereine oder Spenden sowie Belege über außergewöhnliche Belastungen dann möglicherweise schon vernichtet sind. Diese Folgen sollten vermieden werden. Weisen Sie Ihre Mandanten, soweit möglich, auf diese Gefahren hin. 

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 53 | ID 86008