14.01.2008 | Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2008 – Wichtige Änderungen im betrieblichen Bereich
Das kurz vor Silvester 2007 in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2008 bringt als sogenanntes „Omnibusgesetz“ eine Fülle von Neuheiten. Diese gelten grundsätzlich ab dem 1.1.08 oder dem VZ 2008. Viele Änderungen betreffen den betrieblichen Bereich, nachfolgend die Wichtigsten im Überblick:
- Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG wird bei Verträgen ab dem 1.1.08 auf die Übertragung von Betriebsvermögen Selbstständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft sowie mindestens 50-v.H.-GmbH-Anteile zurückgeführt. Die Rente wird nur noch in voller Höhe als Sonderausgabe und sonstige Einnahme erfasst.
- Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente) werden bei Arbeitnehmern gekürzt, die berufliche Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben. Das betrifft insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Nach dem neuen § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG dürfen GmbH-Ausschüttungen im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009 auf Antrag mit der individuellen Progression besteuert werden. Dann gilt das Teileinkünfteverfahren mit 60 v.H. für Kapitaleinnahmen und Werbungskosten. Berechtigt hierzu sind Gesellschafter mit einer Beteiligung ab 25 v.H. oder ab 1 v.H. bei beruflicher Tätigkeit für die GmbH.
- Der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 EStG bringt durch eine geänderte Formel keine Überkompensation mehr, wenn die Summe der Einkünfte kleiner ist als die gewerblichen Einkünfte. Verluste aus den jeweiligen Einkunftsarten führen daher bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach einer Verhältnisrechnung zu einer anteiligen Kürzung der tarifbegünstigten gewerblichen Einkünfte.
- Die Kapitalertragsteueranmeldung ist für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.08 zufließen, zwingend elektronisch zu übermitteln.
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