15.09.2008 | Gesetzgebung
Verschärfte Meldepflichten geplant – Droht jetzt der Bereitschaftsdienst für den Berater?
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Mit verschärften Ausweis- und Meldepflichten setzt die Bundesregierung ihren Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung konsequent fort. Das Bundeskabinett hat dazu gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Diese sollen nach der Verabschiedung im Bundestag zum 1.1.09 in Kraft treten.
1. Führerschein oder Sozialversicherungsausweis reichen nicht mehr aus
Beschäftigte in neun Branchen, in denen ein erhöhter Anteil an Schwarzarbeit vermutet wird, müssen künftig ständig ihren Pass oder Personalausweis mit sich führen. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter darauf hinweisen. Ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis reichen dann nicht mehr aus, da diese Papiere nicht fälschungssicher sind.
2. Neue Beschäftigte sind sofort anzumelden
Arbeitgeber aus den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen haben zudem die Pflicht, den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden. Derzeit ist das erst mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung fällig. Bisher wurde bei Überprüfungen durch die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ häufig vorgebracht, der Betreffende werde erst seit kurzem beschäftigt und innerhalb der gesetzlichen Frist noch angemeldet. Dieser Vorgehensweise beugt das geplante Gesetz nunmehr vor. Zudem sollen die Einwohnermeldeämter künftig Anschriften direkt an die Rentenversicherung übermitteln. Diese Bestimmungen gelten für Beschäftigte in folgenden Branchen:
- Bau,
- Gaststätten- und Beherbergung,
- Personenbeförderung,
- Speditions-, Transportgewerbe und Logistik,
- Schausteller,
- Forstwirtschaft,
- Gebäudereiniger,
- Messe- und Ausstellungsbau und
- Fleischwirtschaft.
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