01.02.2006 | GmbH-Recht
Mögliche Absenkung des Mindeststammkapitals
Das Mindeststammkapital der GmbH soll nach Erwägungen der Bundesregierung (BT-Drs. 16/283) abgesenkt werden. Diese Änderung könnte Bestandteil eines in Kürze vorzustellenden Referentenentwurfs zur Reform des GmbH-Rechts werden. Da die Zahl der Limited-Gründungen in Deutschland deutlich angestiegen ist, scheint man vonseiten der Regierung nach Maßnahmen zur Eindämmung dieser „Auslandsflucht“ zu suchen. Die Limited ist zum Teil mit der deutschen GmbH vergleichbar und kann von jedem deutschen Unternehmen relativ einfach und schnell nach englischen Recht mit Verwaltungssitz in Deutschland gegründet werden. Die Gründung erscheint vorteilhaft, da nach englischem Recht lediglich ein Mindeststammkapital von 1,40 EUR aufgebracht werden muss. Nach Meinung der Bundesregierung wird bei der Werbung für diese Unternehmensform aber regelmäßig bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stammkapital, das zur Gründung einer GmbH erforderlich ist, nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handelt. Dieses Kapital ist aber gerade das Geld, das Jungunternehmen für den Start dringend benötigen. Mit der Neuregelung soll die Attraktivität der GmbH wieder erhöht werden.