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  • 17.05.2010 | Homepage & Co.

    Neue Informationspflichten des Steuerberaters

    von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel

    Mit Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie müssen auch Steuerberater neue Informationspflichten erfüllen. Diese neuen Regelungen gelten neben dem bisher schon geltenden Telemediengesetz (Impressumspflicht nach § 5 TMG auf der Kanzlei-Homepage) und sollen künftig für mehr Transparenz im Dienstleistungsmarkt sorgen. Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV vom 12.3.10) werden die Art. 22 und 27 der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Verordnung verpflichtet alle Dienstleistungserbringer, die unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen, ihren Kunden oder Auftraggebern bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch Steuerberater fallen in den Anwendungsbereich und haben die in der Verordnung genannten Regelungen anzuwenden. Die Regelungen gelten sowohl gegenüber inländischen als auch ausländischen Mandanten. Die Verordnung tritt am 17.5.10 in Kraft. Bei den erforderlichen Informationen gibt es eine gewisse Hierarchie.  

     

    1. Pflichtangaben

    An erster Stelle stehen die Angaben, die der Steuerberater von sich aus seinen Mandanten zur Verfügung stellen (§ 2 Abs. 1 DL-InfoV) muss.  

     

    Der Mandant ist über folgende Punkte vor der Mandatsübernahme zu informieren:
    • Der Dienstleister muss seinen Familien- und Vornamen nennen. Im Falle einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person ist die Angabe der Firma und deren Rechtsform erforderlich.
    • Die Anschrift der beruflichen Niederlassung, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie die Faxnummer ist mitzuteilen.
    • Wurde das Unternehmen in ein Register eingetragen (Handels-, Partnerschaftsregister), so ist das Register, das Registergericht und die Registernummer anzugeben.
    • Ist eine USt-ID-Nr. (gem. § 27a UStG) vorhanden, so ist diese anzugeben.
    • Es sind der Name und die Anschrift der Steuerberaterkammer zu nennen, die der Steuerberater oder die Steuerberatungsgesellschaft angehört.
    • Die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, in dem diese verliehen wurde, sind anzugeben.
    • Es sind die verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben.
    • Auch die verwendeten Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den entsprechenden Gerichtsstand sind mitzuteilen.
    • Über wesentliche Merkmale der Dienstleistung, wenn diese sich nicht direkt aus dem Zusammenhang ergeben, ist zu informieren. Dies ist in der Regel bei Steuerberatern entbehrlich, da sich diese direkt aus dem Gegenstand des Auftrags ergeben (z.B. Jahresabschluss).
    • Es ist anzugeben, bei welcher Gesellschaft eine Berufshaftpflicht besteht. Dies hat unter Angabe des Namens, der Anschrift des Versicherers und dem räumlichen Geltungsbereichs der Versicherung zu erfolgen.
     

     

    2. Informationen auf Anfrage und Preisangaben