17.05.2010 | Homepage & Co.
Neue Informationspflichten des Steuerberaters
von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel
Mit Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie müssen auch Steuerberater neue Informationspflichten erfüllen. Diese neuen Regelungen gelten neben dem bisher schon geltenden Telemediengesetz (Impressumspflicht nach § 5 TMG auf der Kanzlei-Homepage) und sollen künftig für mehr Transparenz im Dienstleistungsmarkt sorgen. Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV vom 12.3.10) werden die Art. 22 und 27 der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Verordnung verpflichtet alle Dienstleistungserbringer, die unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen, ihren Kunden oder Auftraggebern bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch Steuerberater fallen in den Anwendungsbereich und haben die in der Verordnung genannten Regelungen anzuwenden. Die Regelungen gelten sowohl gegenüber inländischen als auch ausländischen Mandanten. Die Verordnung tritt am 17.5.10 in Kraft. Bei den erforderlichen Informationen gibt es eine gewisse Hierarchie.
1. Pflichtangaben
An erster Stelle stehen die Angaben, die der Steuerberater von sich aus seinen Mandanten zur Verfügung stellen (§ 2 Abs. 1 DL-InfoV) muss.
Der Mandant ist über folgende Punkte vor der Mandatsübernahme zu informieren: |
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2. Informationen auf Anfrage und Preisangaben
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