01.06.2005 | IFRS-Konzernabschluss
Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführte Einheiten und assoziierte Unternehmen
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit allen Fragen der Konsolidierung im Rahmen eines IFRS-Konzernabschlusses. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Vorschriften erläutert.
1. Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) schließt neben dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen (Konsolidierungskreis im engeren Sinne) die Gemeinschaftsunternehmen und die assoziierten Unternehmen ein. Derzeit besteht ein Einbeziehungsverbot im IFRS-Konzernabschluss nur für folgende Tochterunternehmen:
- Tochterunternehmen unter nur vorübergehender Beherrschung, die ausschließlich zum Zwecke der Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erworben wurden und gehalten werden, und
- deren Management aktiv nach einem Käufer für die Beteiligung sucht (IAS 27.16).
Obwohl in IAS 27 nicht ausdrücklich aufgeführt, lassen sich zwei Einbeziehungswahlrechte unter Rückgriff auf das Framework ableiten:
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