01.09.2004 · Fachbeitrag · Immobilienfonds
Gezeitenwechsel bei Immobilienfonds
| Das waren noch Zeiten, als Investoren mit geschlossenen Immobilienfonds Verlustzuweisungen von über 100 Prozent einfuhren. Diese in Anspruch genommene Hilfe des Finanzamts war jedoch im Nachhinein wirtschaftlich meist ein Verlustgeschäft, vor allem im Osten der Republik. Den Wildwuchs hat der Gesetzgeber spätestens 1999 durch die Beschränkung des Verlustausgleichs beendet. Eine aktuelle Verschärfung der Rechtslage führt dazu, dass die in Rechnung gestellten Gebühren nicht mehr sofort als Werbungskosten absetzbar sind. Keine positiven Aussichten für Fondsinitiatoren, so scheint es. |
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