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  • 14.10.2008 | Inflationsgeschützte Anleihen

    Inflationsschutz als Ausgleich für Preissteigerungen

    von Sandra Lüth, Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH)

    4,1 v.H.!!! Das war die Inflationsrate im Euroraum im Juli 2008. Erschreckende Zahlen, die den Ruf nach Inflationsschutz in der Geldanlage laut werden lassen. Die Angst vor Geldverlust trotz Sparens geht um. Viele Anleger suchen den Schutz vor einer Abwertung ihres Geldes. Schließlich kann die Inflation die Renditeaussichten der Wertpapieranlage erheblich schmälern. Eine Möglichkeit besteht im Investment in inflationsgeschützte Anleihen.  

    1. Typische Merkmale

    Inflationsgeschützte Anleihen sind dadurch gekennzeichnet, dass zwar – wie bei einer Vielzahl von Anleihen üblich – die Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nominalwert erfolgt und während der Laufzeit Zinsen gezahlt werden, aber Nominalwert und Kupon an einen sogenannten Preis-Index gekoppelt sind. Es besteht damit eine direkte Abhängigkeit zwischen Zins, Rückzahlung und Preisniveau, die dem Anleger auf diese Weise eine bestimmte reale Verzinsung garantieren soll. Folglich würde die Kaufkraft des angelegten Geldes trotz steigender oder fallender Inflationsraten konstant erhalten bleiben.  

     

    Diese Anleiheemittenten im europäischen Raum beziehen sich meist auf den „unrevidierten harmonisierten Verbraucherpreis-Index des Euro-Raums ohne Tabakprodukte“. Steigt beispielsweise dieser Preisindex, so erhöht sich der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Anleihegläubiger. Es wird vom inflationsbereinigten Nennwert gesprochen, auf dessen Grundlage die Zinsen berechnet werden. Da auch die Zinszahlung jährlich mit der aktuellen Inflationsrate abgestimmt wird und über die Anpassung des Nominalwertes neu berechnet wird, verändert sich gleichzeitig die Höhe des Kupons. Das folgende Beispiel erläutert die Anpassung:  

     

    Beispiel

    Eine Anleihe mit Nennwert 1.000 EUR wurde – ausgestattet mit einem Kupon von 1,5 v.H. – begeben. Beträgt die Inflationsrate 2 v.H., wird der Nennwert mit 1,02 multipliziert werden. Das Ergebnis ist 1.020 EUR. Die Zinsberechnung wird nun vom „erhöhten“ Nennbetrag ausgehend durchgeführt. Der Anleger erhält 1,5 v.H. von 1.020 EUR. Das führt im Ergebnis zu 15,30 EUR.