01.01.2003 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
| Insolvenzverfahren sollen sich künftig auch auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstrecken. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vorgelegt, mit dem die EU-Verordnung des Rates vom 29.5.00 über Insolvenzverfahren in das deutsche Recht umgesetzt wird. So die Information des Pressedienstes des Deutschen Bundestages vom 31.10.02. |
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