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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Honorar im Insolvenzverfahren

    | Ein Steuerberater, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Mandanten Honorar erhält, obwohl er im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto die Zahlungsunfähigkeit des Mandanten kannte, ist verpflichtet, das erhaltene Honorar an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen (AG Osnabrück, 21.6.01, 42 C 49/01). (Abruf-Nr. 021670) |