01.02.2003 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Verlängerung der Insolvenzantragsfrist
| Die Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz vom 16.12.02 ist im BGBl 2002 I S. 4543 bekannt gemacht worden und am 31.12.02 in Kraft getreten. Danach wird die Unterbrechung der gesetzlichen Fris-ten zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften bis zum 31.3.03 verlängert. |
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