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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Insolvenzverfahren

    Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers

    | Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, kann insolvenzrechtlich als Arbeitnehmer behandelt werden, mit der Konsequenz, dass er seine Gehaltsansprüche im Insolvenzverfahren vorrangig geltend machen kann (BGH 23.1.03, IX ZR 39/02). (Abruf-Nr. 030524) |