01.08.2003 · Fachbeitrag · Internationale Rechnungslegung
Erstmalige Aufstellung eines IFRS-Abschlusses
| Zur Umstellung von nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS (International Financial Reporting Standards, vormals IAS), ist eine IFRS-Eröffnungsbilanz zu erstellen, die als Startpunkt für die künftige IFRS-Rechnungslegung gilt (IFRS 1.6). Der erste IFRS-Abschluss ist jener, in dem die vollständige Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS erstmalig bestätigt und zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht worden ist (IFRS 1.3). Beispielsweise sind Abschlüsse, die nur teilweise mit den IFRS übereinstimmen oder Abschlüsse, die nur für interne Zwecke gemäß den IFRS aufgestellt worden sind, nicht als IFRS-Abschlüsse zu werten, so dass das Unternehmen erst bei erstmaliger Veröffentlichung eines vollständig in Übereinstimmung mit IFRS stehenden Abschlusses die Regelungen des IFRS 1 anzuwenden hat (Grundsätze der Umstellung s. IFRS 1.7). |
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