01.06.2002 · Fachbeitrag · Internetauftritt
Informationspflichten für Besitzer einer Homepage
| Am 21.12.01 ist das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr" (EGG; BGBl I 01, 3721) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem auch das Teledienstegesetz (TDG) geändert, mit dem die allgemeinen Informationspflichten bei der Homepage-Gestaltung eines Telediensteanbieters beachtet werden müssen. |
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