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  • 11.03.2011 | Investmententscheidungen mit Verantwortungsbewusstsein

    Am Puls der Zeit: Nachhaltige Kapitalanlagen

    von Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Dr. Sandra Lüth, Hannover

    Ob regenerative Energien, Bioernährung oder Hybridautos - das Thema Nachhaltigkeit liegt in allen Bereichen des täglichen Lebens voll im Trend. Auch bei der Geldanlage können nachhaltige Aspekte berücksichtigt werden. Sie ergänzen dabei die klassischen Kriterien Rendite, Risiko und Liquidität um ökologische, soziale und ethische Bewertungspunkte. Anleger haben so die Möglichkeit, nachhaltige Unternehmen zu unterstützen und das Umdenken in der Gesellschaft zu beschleunigen.  

    Was bedeutet „Nachhaltigkeit“?

    Obwohl nachhaltige Kapitalanlagen schon seit vielen Jahren bestehen, mangelt es an einer einheitlichen und eindeutigen Definition für den Begriff „Nachhaltigkeit“. Grüne, ethische oder nachhaltige Investments - die Bezeichnungen sind vielfältig. Das heißt gleichzeitig aber auch, dass im Grunde jeder Anleger sein individuelles Verständnis von nachhaltiger Geldanlage bei seiner Investmententscheidung umsetzen kann. Dabei bedeutet Nachhaltigkeit viel mehr als nur Umweltschutz oder ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Bestandteil sollte beispielsweise auch sein, ob Unternehmen ethische und soziale Standards einhalten.  

     

    Unternehmen, die im Bereich der nachhaltigen Entwicklung überdurchschnittlich progressiv und innovativ sind, können über Nachhaltigkeits-Ratings identifiziert werden. Sogenannte Nachhaltigkeits-Ratingagenturen liefern ausführliche und unabhängige Analysen der sozialen und ökologischen Leistungen von Unternehmen. Beispielsweise umfassen die Nachhaltigkeits-Ratings der oekom research AG über 100 Untersuchungskriterien, die bei einer Unternehmensanalyse evaluiert werden.  

     

    Es fließen verschiedene Ansätze in diverse Produkte, die Anlegern unter dem Label „Nachhaltige Geldanlagen“ angeboten werden. Unter Zugrundelegung sogenannter Ausschlusskriterien werden beispielsweise solche Unternehmen für ein Investment nicht berücksichtigt, die entweder in bestimmten Geschäftsbereichen - wie Atomkraft, Tabak oder Rüstung - tätig sind oder in ihrem Geschäftsverhalten gegen anerkannte Standards - z.B. Arbeits- oder Menschenrechte - verstoßen.