16.08.2011 | Jahresabschluss
E-Bilanz - Start ein weiteres Jahr verschoben?
Das BMF (1.7.11, IV C 6 - S 2133-b/11/10009, Abruf-Nr. 112623) hat einen überarbeiteten Entwurf des Anwendungsschreibens zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen veröffentlicht. Darin heißt es, dass die elektronische Übermittlung erstmals für Wirtschaftsjahre gelten soll, die nach dem 31.12.11 beginnen. Dies ist bekannt. Neu ist indes, dass es im Erstjahr nicht beanstandet werden soll, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Faktisch würde die Einführung damit erneut um ein Jahr verschoben, sodass die Jahresabschlüsse zum 31.12.12 noch in Papierform beim FA eingereicht werden können.
Beachte: Derzeit wird über die Auslegung des Begriffs „Erstjahr“ diskutiert. Diese Wortwahl ist insofern missverständlich, als die Bilanz für das Erstjahr 2012 gerade nicht in 2012, sondern regelmäßig erst in 2013 übermittelt wird. Getreu dem Wortlaut könnte es die Verwaltung also beanstanden, wenn der Jahresabschluss zum 31.12.12 im Jahr 2013 nicht in elektronischer Form übermittelt wird. Es wäre wünschenswert, wenn das BMF der Forderung des DStV (Mitteilung vom 13.7.11) nach einer Klarstellung nachkommen und eine eindeutige Formulierung wählen würde. Das endgültige Schreiben soll Ende August fertiggestellt werden.