01.12.2005 | Jahresabschlussprüfung
Modernisierung der Abschlussprüferrichtlinie
Der Rat der Finanzminister (ECOFIN) hat am 11.10.05 der vom Europäischen Parlament am 28.9.05 verabschiedeten Neufassung der 8. EU-Richtlinie (so genannte Abschlussprüferrichtlinie) zugestimmt. Mit der neuen Abschlussprüferrichtlinie liegt laut Aussage des IDW (Institut der Wirtschaftprüfer in Deutschland) erstmals ein geschlossener EU-weiter Rahmen vor, in dem die Grundprinzipien für sämtliche die Qualität der Abschlussprüfung bestimmenden Bereiche festgelegt werden.
Besonders begrüßenswert ist aus Sicht des IDW, dass die neue Richtlinie im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens einige bedeutsame Verbesserungen erfahren hat. Die nunmehr verabschiedete Fassung zeige deutlich die Vorbehalte des Richtliniengebers gegen ein System der externen Rotation, d.h. gegen einen verpflichtenden turnusmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft. Die Probleme, die eine externe Rotation für die Prüfungsqualität bedeutet, seien in Brüssel erkannt worden. Dies gelte sicher auch unter dem Eindruck des Parmalat-Skandals, der durch die in Italien existierende externe Rotation nicht verhindert worden sei.
Daneben sind in den Augen des IDW aber auch einige wenige Neuregelungen skeptisch zu betrachten: Artikel 50 der Abschlussprüferrichtlinie verlangt von den Unternehmen, die Prüfungs- und Beratungshonorare des Abschlussprüfers im Anhang und Konzernanhang aufzugliedern. Hier wäre eine Beschränkung auf Unternehmen des öffentlichen Interesses sachgerecht gewesen.