13.01.2011 | Jahressteuergesetz 2010
Wichtige Änderungen in der Geldanlage
von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn
Das am 13.12.10 verkündete Jahressteuergesetz (JStG) 2010 (8.12.10, BGBl I 10, 1768, Abruf-Nr. 104178) hat unter anderem auch Einfluss auf die private Geldanlage. Die für die Praxis wichtigsten Änderungen werden nachfolgend als Übersicht vorgestellt.
Übersicht über die Änderungen |
Stichwort | Neuregelung/Änderung | Kapitalmaßnahme | Beim Tausch von Aktien, der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften, Spin-off-Vorgängen oder ähnlichen Kapitalmaßnahmen müssen Banken keine Abgeltungsteuer einbehalten, damit sie die Gelder nicht aufgrund der fehlenden Zahlungsvorgänge zunächst vom Kunden einfordern müssen. Das war über § 20 Abs. 4a EStG bisher nur für Auslandsfälle vorgesehen und wurde auf Inlandssachverhalte erweitert. Hierbei werden die Daten der bisherigen auf die neu erhaltenen Anteile übertragen, sodass die Reserven erst beim Verkauf der neuen Anteile steuerlich realisiert werden. | Fehlerkorrektur | Haben Kreditinstitute den Steuerabzug fehlerhaft vorgenommen, kann dieser nicht mehr rückwirkend korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt in dem Jahr, in dem der Fehler entdeckt wird. Sparer können dies nur noch im Wege der Veranlagung berichtigen lassen, wenn ihnen die Bank bescheinigt, dass sie selbst keine Korrektur vornehmen wird. Zu den Details siehe BMF 16.11.10 (IV C 1-S 2252/10/10010) mit vielen Anwendungsbeispielen. | Zertifikate | Tilgt der Emittent den Nennwert von Zertifikaten durch im Kurs gefallene Aktien oder andere Wertpapiere, wirkt sich dieser Umtauschverlust gemäß § 20 Abs. 4a S. 3 EStG steuerlich ab 2010 zunächst nicht aus. Die ehemaligen Anschaffungskosten der Zertifikate gehen auf die neu erhaltenen Wertpapiere über. Das hat den Nachteil, dass bei Fälligkeit der Zertifikate keine negativen Kapitaleinnahmen vorliegen. Werden die erhaltenen Aktien später mit Verlust verkauft, kann das realisierte Minus nur begrenzt mit Aktiengewinnen und nicht mit anderen positiven Einnahmen verrechnet werden. Der Aktienverlust droht also zu verpuffen, sofern nicht im gleichen Jahr oder in der Zukunft Gewinne in entsprechender Höhe anfallen. | Stückzinsen | Die bisherige Verwaltungsansicht wird insofern klargestellt, als dass Stückzinsen auch bei vor 2009 erworbenen Anleihen zu den Kapitaleinnahmen gehören. Beim Verkauf des Altbestands bleibt dann der Kursgewinn steuerfrei und auf die rechnerischen Zinsen wird Abgeltungsteuer einbehalten. | Erstattungszinsen | Laut BFH (15.6.10, VIII R 33/07) sind Steuererstattungszinsen nicht mehr steuerbar. Hierauf wird gesetzlich reagiert, indem Erstattungszinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG in allen offenen Fällen Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen darstellen. Somit müssen die Zinsen weiterhin in der Anlage KAP für die Einkommensteuererklärung 2010 angegeben und Einwände hiergegen ihm Rahmen eines Einspruchsverfahrens geltend gemacht werden. | Spekulationsgeschäft | Der Verlust aus der Veräußerung von Gebrauchsgütern innerhalb eines Jahres kann nicht mehr geltend gemacht werden, da diese Geschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht mehr steuerbar sind. Die bisher günstige BFH-Rechtsprechung (22.4.08, IX R 29/06) lässt sich nur noch für Gebrauchsgüter wie Hausrat, Jahreswagen oder Kindersachen verwenden, die bis zur Verkündung des JStG 2010 erworben wurden. Werden diese binnen Jahresfrist verkauft, mindert der Verlust Spekulationsgewinne mit Edelmetallen, Grundstücken, aus geschlossenen Leasingfonds oder Verlustvorträge aus ehemaligen Wertpapiergeschäften. | Freistellungsauftrag | Ab 1.1.11 eingereichte Anträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Sparers und bei gemeinsamen Aufträgen auch die des Ehepartners enthalten. Dadurch soll die rechtmäßige Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrags effizienter überprüft werden. Ohne ID sind neue Aufträge unwirksam und es fällt Kapitalertragsteuer an. Der Altbestand an Freistellungsaufträgen bleibt bis Ende 2015 ohne ID wirksam. | NV-Bescheinigung | Haben Anleger - insbesondere Kinder und Rentner - eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vorgelegt, melden die Kreditinstitute alle nach 2012 zufließenden Kapitalerträge an das BZSt, die ohne Steuerabzug ausbezahlt worden sind. Damit wollen die Finanzämter nachträglich überprüfen, ob die bei Beantragung der Bescheinigung gemachten Angaben zu den Kapitaleinkünften zutreffend waren. | Geldgeschenke | Bereits seit 2009 melden Banken, wenn Wertpapiere oder Depots unentgeltlich den Besitzer wechseln und hierauf keine Kapitalertragsteuer anfällt. Diese Mitteilungspflicht bei verschenktem Kapitalvermögen wird ab 2012 um die ID von Schenker und Beschenktem sowie das Verwandtschaftsverhältnis erweitert. Damit kann die Finanzverwaltung effektiver prüfen, ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt. | Lebensversicherung | Bereits seit 2009 muss der Vermittler das Zustandekommen eines Vertrags mit einem ausländischen Versicherungsunternehmen anzeigen (§ 45d Abs. 3 EStG). Die zu übermittelnden Daten wurden nun um die garantierte Versicherungssumme oder bei fondsgebundenen und vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen um die für die gesamte Vertragslaufzeit voraussichtlich zu zahlende Beitragssumme ergänzt. Diese Anzeigepflicht betrifft nach 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge. | Sparförderung | Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie umfassen ab 2009 nicht mehr die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dadurch unterschreiten mehr Sparer die maßgebenden Schwellen und kommen rückwirkend noch in den Genuss der staatlichen Förderung. | Krankenkasse | Privatversicherte können durch eine gezielte hohe Vorauszahlung keine vorzeitige Steuerminderung mehr erreichen. Denn diese Beiträge wirken sich ab 2011 erst in dem Jahr als Sonderausgaben aus, für das sie geleistet werden. | Kirchensteuer | Bis 2010 konnte die auf ausländische Kapitalerträge erhobene Kirchensteuer zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Diese nicht gewollte Doppelbegünstigung wird ab 2011 ausgeschlossen. | Fondsverluste | Nach § 15b EStG können Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur mit positiven Einkünften aus dieser Einkunftsquelle verrechnet werden. Diese Einschränkung betrifft derzeit vor allem geschlossene Fondsbeteiligungen und wurde auf offene Investmentfonds erweitert. Damit werden auch Verluste, die durch Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen sowie durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts beim Anleger entstehen, von § 15b EStG erfasst. | |
Das am 13.12.10 verkündete Jahressteuergesetz (JStG) 2010 (8.12.10, BGBl I 10, 1768) hat unter anderem auch Einfluss auf die private Geldanlage. Die für die Praxis wichtigsten Änderungen werden in einer Übersicht vorgestellt.
Quelle:
Ausgabe 01 / 2011 | Seite 3 | ID 141484
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