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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Kreditvergabe

    Orientierungslosigkeit beim aktuellen Zeitplan von Basel II

    | Basel II legt weltweit fest, mit wie viel Eigenkapital Banken künftig ihre Kredite unterlegen müssen. Danach haben Banken die Pflicht, risikobehaftete Kreditengagements mit pauschal acht Prozent Eigenkapital abzusichern. Basel II sieht insofern eine Modifikation vor, dass die Eigenkapitalunterlegung auf Grund einer differenzierten Risikomessung entsprechend der Bonität des Kreditschuldners vorgenommen werden soll. Das heißt, bei einer schlechten Schuldnerbonität steigt die Eigenkapitalunterlegung durch das Kreditinstitut und entsprechend wird ein höherer Zinssatz vom Schuldner verlangt. Die Bonität kann wahlweise mit externen oder internen Ratings geprüft werden. Beide Verfahren müssen Mindeststandards genügen und von der Bankenaufsicht genehmigt werden. |