14.09.2011 | Liquiditätsbeschaffung
Wenn Banken Kredite verkaufen: Wichtige Hinweise für Kreditnehmer bei Vertragsschluss
von Martin Dieter Herke, Eltville
Die Folgen der Finanzmarktkrise haben das Verbriefungsgeschäft der Banken und damit auch den Kreditverkauf stark eingeschränkt. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, wo Kreditverkäufe wegen Zinserhöhungen und außerordentlichen Kündigungen zu erheblichen Problemen bei den Kreditnehmern führen. Auch nimmt der neue Gläubiger im Regelfall alle ihm vertraglich zustehenden Rechte wahr - was bis zur Zwangsversteigerung von Immobilien, die via Grundschuld belastet als Sicherheiten gegeben sind, führen kann. Deshalb ist bei Vertragsabschluss Vorsicht geboten.
Darf die Bank einen Kredit verkaufen?
Kredite können verkauft werden. Sie sind generell abtretbar, sofern eine Abtretung nicht explizit im Vertrag oder durch Gesetz ausgeschlossen ist. Von dieser Möglichkeit haben die Banken in der Vergangenheit regen Gebrauch gemacht und im Rahmen sogenannter Asset Backed Security (ABS)-Geschäfte Kredite „entsorgt“.
Bis zum Ausbruch der Finanzkrise war der Markt für Kreditverkäufe ein ständig wachsender Geschäftszweig bei Banken. Sie bündelten Darlehen zu Paketen und verkauften sie an Finanzinvestoren oder andere Banken. Dabei wurden Finanzierungen von guten und schlechten Schuldnern gemischt und en bloc verkauft. Was daraus wurde, war den Verkäufern gleichgültig. Die Hauptsache war, dass sie Bilanzbereinigung betreiben und Spielraum für neue Kredite schaffen konnten.
Mit einem Urteil vom 16.12.10 hat das OLG Frankfurt (3 U 11/10, Abruf-Nr. 111224) nochmals bestätigt, dass ein Kreditverkauf auch an eine Nichtbank zulässig ist. Grundsätzlich ist zwischen einem gekündigten und einem ungekündigten Kredit zu unterscheiden. Hat die Bank einen Kredit ordnungsgemäß gekündigt - z.B. wegen nicht geleisteter Kapitaldienstraten - kann sie den Kredit sogar ohne Ankündigung an Dritte verkaufen. Dies ist bei einem ungekündigten Kredit so nicht möglich.
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