· Fachbeitrag · Kreditverträge richtig abschließen
Vorsicht vor Fußangeln bei Kreditverträgen
von Martin Dieter Herke
| Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nehmen Ihre Mandanten Kredite in Anspruch. In den allermeisten Fällen unterschreiben diese die von den Banken vorgelegten Formularverträge ohne sie genau gelesen zu haben. Dabei wäre es wichtig, nicht nur zu lesen, sondern vielmehr zu wissen, was man unterschreibt. Es geht um Geld und dabei hört bekanntlich der Spaß auf. Informieren Sie Ihre Mandanten, dass sie mit ihren Banken durchaus individuelle Kreditvereinbarungen treffen können. |
1. Vertragsbestandteile auf die es ankommt
Wenn der Bankberater Ihres Mandanten diesem erklärt, dass die Bank bisher noch keine Kredite verkauft hat und auch in Zukunft keine Kredite verkaufen wird, dann kann es bitteschön auch so im Vertrag stehen. Halten wir fest: Nur das, was vertraglich vereinbart ist, zählt. Und noch eines: Meist sind die Mitarbeiter der Bank, die eine solches „Versprechen“ gegeben haben, wenn es darauf ankommt nicht mehr vorhanden. Im Übrigen gelten hier die Vorschriften des Risikobegrenzungsgesetzes.
2. Kontokorrentkredite
Da (fast) jeder Ihrer Mandanten Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt, ist gerade der Abschluss eines KK-Kreditvertrags von besonderer Bedeutung, da die dort erhaltenen Mittel zur Sicherung der Liquidität unverzichtbar sind. Auf was kommt es an? Zunächst auf die Laufzeit, denn die entscheidet darüber, wie lang Ihr Mandant den Kredit nutzen kann. Dann die Konditionen, die Sicherheiten, die Art der Haftung und die Kündigungsfristen.
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