01.08.2004 · Fachbeitrag · Neue Rechtsform
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
| Die Bundesregierung hat am 26.5.04 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) beschlossen. Ziel ist es, deutschen, europaweit agierenden Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung zu erleichtern. Grundlage der Regelungen zur Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) sind zwei EU-Rechtsakte aus dem Jahr 2001: die Verordnung über das Statut der SE und die ergänzende Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer. |
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