· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
EWIV ‒ eine europäische Rechtsform mit großem Potenzial für den europaweiten Vermögensaufbau
von StB Thomas Breit, Hamburg, www.steuerberatung-breit.de
| Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine europäische Rechtsform. Sie ist dazu da, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern. Sie hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre Tätigkeit muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur eine Hilfstätigkeit hierzu bilden. Dadurch kann sie als Spardose für das eigene Geschäft, die Nachfolge oder den Aufbau von Vermögen verwendet werden. Das Vorerwähnte wird vor allem durch die Verordnung selbst ermöglicht, die bestimmt, dass die Tätigkeit einer EWIV nicht an die Stelle der Tätigkeit ihrer Mitglieder treten darf. |
1. Anwendung einer EWIV
Rechtlich handelt es sich bei der EWIV nach dem Rechtstypenvergleich um eine Körperschaft oder um eine Personengesellschaft), je nachdem was ihre Satzung bestimmt.
Weil Deutschland im Rahmen des Subsidaritätsprinzips als Mitgliedstaat der EU nicht das Recht hat, eine Einordnung der EWIV für Europa im Alleingang zu bestimmen, steht der Grundsatz, dass die EWIV in Deutschland „im Übrigen“ wie eine oHG zu behandeln sei, nicht einer Einstufung als Körperschaft „im Grundsatz“ entgegen (vgl. § 1 S. 1, 2 EWIV-Ausführungsgesetz).
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