15.02.2011 | Neue Tendenzen zum Jahresauftakt 2011
Jetzt noch schnell Zuschüsse sichern
von Bankkauffrau, Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg
Pünktlich zu Jahresbeginn erfahren Förderprogramme aus den Konjunkturpaketen des Bundes nach deren Auslaufen eine Anpassung, wird die Technologieförderung in Nordrhein-Westfalen durch neue Ausschreibungen belebt und das Messeförderungsprogramm des Bundes neu aufgelegt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige aktuelle Änderungen. Zusätzlich zeigt ein spezieller Abschnitt für Vermieter und Eigentümer die Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Umbaumaßnahmen mit speziellem Fokus auf.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
ZIM ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für Unternehmen, die ein neues Produkt oder eine innovative Dienstleistung entwickeln möchten. In der Vergangenheit zählten dazu z.B. neuartige Leuchtflächen für Werbemaßnahmen (ZIM-SOLO 010) oder ein energieeffizientes Computersystem (ZIM-KOOP 025), das speziell für den Mittelstand konzipiert wurde. Gefördert werden sowohl Vorhaben eines einzelnen Antragstellers (ZIM-SOLO) als auch Verbundvorhaben, die von mehreren Antragstellern gemeinsam durchgef ührt werden (ZIM-KOOP). Die Änderungen in Kürze:
- Seit 1.1.11 können Anträge nur noch von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden. (Zur Erinnerung: Im Wege des Konjunkturpakets II war der Kreis möglicher Antragsteller auf Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeiter ausgedehnt worden).
Kategorie | Mitarbeiterzahl | Jahresumsatz | Bilanzsumme |
Mittlere Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. EUR | ≤ 43 Mio. EUR |
Kleine Unternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. EUR | ≤ 10 Mio. EUR |
- Sogenannte „innovationsunterstützende Dienstleistungen“ sollen 1.000 EUR nicht unter- und 50.000 EUR nicht überschreiten. Wichtig für StB, UB und RA: Hierunter fallen auch wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit einem ZIM-geförderten Projekt stehen - z.B. die Entwicklung einer Vermarktungsstrategie.
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