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  • 16.06.2009 | Oberlandesgericht Frankfurt

    Veräußerung von Softwarelizenzen nicht ohne Zustimmung des Herstellers zulässig

    Räumt ein Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz ein, so ist der Ersterwerber ohne Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, überzählige Lizenzen an Zweiterwerber zu übertragen, indem er diese zum selbstständigen Download ermächtigt oder ihnen ein sogenanntes Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt (OLG Frankfurt 12.5.09, 11 W 15/09, Abruf-Nr. 091814).

     

    Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Klägerin - Inhaberin der Urheberrechte an dem Computerprogramm „Microsoft Windows XP Professional“ - zum Schutz vor Produktpiraterie ihre Computerprogramme mit einer Reihe von Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, u.a. mit sogenannten Echtheitszertifikaten (COA). Der Beklagte hat am 30.11.08 auf der Handelsplattform ebay mehrere von der Klägerin stammende COAs zum Kauf angeboten. In dem Urteil untersagte das Landgericht dem Angeklagten, ohne Einwilligung der Klägerin Echtheitszertifikate für das Computerprogramm „Windows XP Professional“ als Lizenzen anzubieten und in den Verkehr zu bringen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 145 | ID 127729