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  • · Fachbeitrag · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Digitale Barrierefreiheit ‒ ab Ende Juni 2025 gelten neue gesetzliche Spielregeln

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Am 28.6.25 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie (2019/882) in nationales Recht um. Das Gesetz verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. BBP berichtet, was zu beachten ist. |

    1. Rechtlicher Hintergrund der digitalen Barrierefreiheit

    Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Digitale Barrierefreiheit gewährleistet, dass alle Menschen ‒ unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen ‒ uneingeschränkt Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben.

     

    1.1 Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 durch das BFSG

    In Bezug auf Produkte und Dienstleistungen fördert das BFSG (16.7.21, BGBl I 21, 2970, www.iww.de/s12280) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act ‒ EAA ‒ 17.4.19, Abl. L 151 vom 7.6.19, S. 70) umgesetzt. Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit sowie die barrierefreien Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen durch klare Standards einheitlich fest. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das BFSG auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarkts auszuschöpfen. Eine barrierefreie Webseite bzw. einen barrierefreien Onlineshop anzubieten, kann technisch herausfordernd sein. Barrierefreiheit sorgt jedoch nicht nur für mehr Inklusion, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle und erhöht die Reichweite.