16.06.2009 | Praxisfall
Latente Steuern nach BilMoG
von WP StB Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger, Villingen-Schwenningen und WP StB Lothar Schulz, Reutlingen
Auf den ersten Blick scheint sich die Neufassung von § 274 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nur in Detailfragen von § 274 HGB a.F. zu unterscheiden. Es gibt allerdings einen fundamentalen Unterschied: Die Anwendungsfälle für Passive Latente Steuern nehmen infolge BilMoG deutlich zu. Der Hauptgrund hierfür ist der Wegfall der Umgekehrten Maßgeblichkeit. Die Jahresabschluss-Ersteller können daher keineswegs mehr davon ausgehen, dass die Aktiven Latenten Steuern die Passiven übersteigen und sich dann bei entsprechender Ausübung des Wahlrechts das Thema erledigt hat. Mit anderen Worten: Der Dornröschenschlaf ist vorbei (vgl. Theile, Carsten: Der Dornröschenschlaf ist vorbei: Latente Steuern im HGB-Abschluss nach BilMoG; in: BBK 08, 851). Im Folgenden wird anhand eines Falls gezeigt, welche Auswirkungen sich in der Praxis ergeben.
1. Sachverhalte
1.1 Drohverlustrückstellung
Die A GmbH, eine inländische, mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB (BilMoG), schließt am 19.10.10 einen Liefervertrag über den Bezug von Rohstoffen zum Festpreis von 300 TEUR p.a. ab. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren; die erste Lieferung soll im Januar 2011 erfolgen. Zum 31.12.10 könnte die A GmbH die Rohstoffe zum Preis von 275 TEUR p.a. beziehen.
1.2 Rücklage gem. § 6b EStG
Die A GmbH verkauft am 19.11.10 ein bebautes Grundstück mit folgenden Buchwerten:
Grund und Boden: | 80 TEUR |
Gebäude: | 500 TEUR |
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