· Fachbeitrag · Handelsrechtlicher Jahresabschluss
Ertragsteuerbezogene Angabepflichten im Anhang
von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf
| Die ertragsteuerbezogenen Angabepflichten stellen im Anhang des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ein vergleichsweise neues Arbeitsfeld dar. Sie sind erst durch die Novellierung des HGB durch das BilMoG entstanden und wurden durch das BilRUG nochmals erweitert. Der folgende Beitrag stellt die relevanten Angabevorschriften systematisch zusammen und zeigt anhand eines Musterfalls, worauf zu achten ist. |
1. Übersicht
Zu den ertragsteuerbezogenen handelsrechtlichen Angabepflichten zählen insbesondere:
- Angabe, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist (§ 285 Nr. 29 HGB)
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