18.07.2011 | Private Altersvorsorge
Risiko für Riester-Sparer: Informieren Sie Ihre Mandanten!
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Bernhard Köstler, Neubiberg
Bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2010 sollten Sie Mandanten mit Riester-Verträgen auf das Risiko aufmerksam machen, dass der Staat die Zulagen und die Steuervorteile zurückfordern kann. Dieses kann passieren, wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert und die Versicherungsgesellschaft hierüber nicht informiert wird. Aktuell fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) deshalb von 1,5 Millionen Riester-Sparern rund eine halbe Milliarde EUR Zulagen zurück.
Risiko der Rückforderung liegt im Dauerzulagenantrag
Das Risiko liegt im Dauerzulagenantrag, den Riester-Sparer ihrer Versicherung erteilt haben. Die Versicherungsgesellschaft beantragt damit Jahr für Jahr die Zulagen bei der ZfA. Da der Versicherte sich nicht mehr darum kümmern muss, vergisst er es auch schon einmal, die Versicherungsgesellschaft über eine Änderung seiner individuellen Lebenssituation zu informieren. Insbesondere folgende Änderungen können zum rückwirkenden Wegfall der Riester-Vergünstigungen führen:
Fälle mit Auswirkungen auf die Riester-Vergünstigungen | ||||||||||||||
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Sonderfall: Mutter nach Geburt
Hatte eine verheiratete, nicht berufstätige Frau bisher nur einen abgeleiteten (mittelbaren) Riester-Anspruch über ihren rentenversicherungspflichtigen Ehemann mit Riester-Vertrag, musste sie keinen Cent in ihren eigenen Riester-Vertrag einzahlen und erhielt dennoch die volle staatliche Zulage. Nach der Geburt ihres Kindes wird sie als Mutter jedoch automatisch drei Jahre lang vom Staat gesetzlich rentenversichert. Dadurch hat sie jetzt keinen mittelbaren Riester-Anspruch mehr, sondern einen unmittelbaren. Bei einem unmittelbaren Riester-Anspruch gibt es die Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) jedoch nur dann, wenn die Mutter einen Eigenbeitrag von mindestens 60 EUR im Jahr einzahlt. Stellt die ZfA fest, dass dieser seit dem Wechsel vom mittelbaren zum unmittelbaren Riester-Anspruch nicht gezahlt wurde, fordert sie die Zulagen wieder zurück.
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