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  • 15.09.2008 | Rechnungsstellung

    EU-Kommission stellt Vorschriften zur Rechnungsstellung auf den Prüfstand

    Die EU-Kommission hat ein Konsultationspapier zur „Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften zur MwSt-Fakturierung“ veröffentlicht. Ziel der Konsultation ist es, die Sichtweisen von Unternehmen bezüglich der Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften festzustellen. Dabei sollen die Anforderungen in folgenden Bereichen beleuchtet werden: 

     

    • Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen: U.a. wird die Pflicht der Erteilung von Rechnungen an Privatpersonen in Frage gestellt.
    • Rechnungsinhalt: Es soll eine klare Definition der „fortlaufenden Nummerierung“ von Rechnungen eingeführt werden.
    • Elektronische Rechnungsstellung: Die Anforderungen an die Anerkennung der elektronischen Rechnung bedarf einer klaren Definition.
    • Aufbewahrung von Rechnungen: Die Aufbewahrungsfristen der einzelnen Länder sollen harmonisiert werden. Eine Frist von sieben Jahren steht hierbei zur Debatte (in Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist momentan zehn Jahre).

     

    Zum 31.12.08 will die EU-Kommission dem Rat einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Änderungen für die bestehenden Anforderungen für deutsche Unternehmer sind mit ziemlicher Sicherheit vorprogrammiert. 

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 223 | ID 121595