15.09.2008 | Rechnungsstellung
EU-Kommission stellt Vorschriften zur Rechnungsstellung auf den Prüfstand
Die EU-Kommission hat ein Konsultationspapier zur „Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften zur MwSt-Fakturierung“ veröffentlicht. Ziel der Konsultation ist es, die Sichtweisen von Unternehmen bezüglich der Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften festzustellen. Dabei sollen die Anforderungen in folgenden Bereichen beleuchtet werden:
- Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen: U.a. wird die Pflicht der Erteilung von Rechnungen an Privatpersonen in Frage gestellt.
- Rechnungsinhalt: Es soll eine klare Definition der „fortlaufenden Nummerierung“ von Rechnungen eingeführt werden.
- Elektronische Rechnungsstellung: Die Anforderungen an die Anerkennung der elektronischen Rechnung bedarf einer klaren Definition.
- Aufbewahrung von Rechnungen: Die Aufbewahrungsfristen der einzelnen Länder sollen harmonisiert werden. Eine Frist von sieben Jahren steht hierbei zur Debatte (in Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist momentan zehn Jahre).
Zum 31.12.08 will die EU-Kommission dem Rat einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Änderungen für die bestehenden Anforderungen für deutsche Unternehmer sind mit ziemlicher Sicherheit vorprogrammiert.
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 223 | ID 121595