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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Rechtsformwahl bei Vermögensverwaltung

    Kapital- versus Personengesellschaft bei Anteilsveräußerungen

    | Viele steuerliche Berater werden nach den zum 1.1.02 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen erneut in die Prüfung einsteigen, welche Rechtsform als Vermögen verwaltende Holdinggesellschaft aus steuerlicher Sicht in Bezug auf die Steuerneutralität von Anteilsveräußerungen vorzugswürdig ist. In diesem Zusammenhang sind aus ertragsteuerlicher Sicht insbesondere die Vor- und Nachteile der Neuregelungen des § 8b KStG für Kapitalgesellschaften bzw. § 6b Abs. 10 EStG für Personengesellschaften von Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag soll die wesentlichen Unterschiede herausarbeiten und insoweit dem steuerlichen Berater als Entscheidungshilfe dienen. |