01.06.2003 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
AfA beim Update von Standardsoftware
| Das FG Niedersachsen hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage befasst, ob bei der Anschaffung eines Updates eine Restabschreibung in voller Höhe für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die "alte" Software vorgenommen werden kann. In dem Urteil hierzu heißt es, dass eine zusätzliche Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung auf eine noch nicht vollständig abgeschriebene Software nicht möglich ist. Zudem hat sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Standardsoftware im Regelfall an der entsprechenden Hardware zu orientieren (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.1.03, 10 K 82/99 rkr.). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig