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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    AfA beim Update von Standardsoftware

    | Das FG Niedersachsen hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage befasst, ob bei der Anschaffung eines Updates eine Restabschreibung in voller Höhe für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die "alte" Software vorgenommen werden kann. In dem Urteil hierzu heißt es, dass eine zusätzliche Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung auf eine noch nicht vollständig abgeschriebene Software nicht möglich ist. Zudem hat sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Standardsoftware im Regelfall an der entsprechenden Hardware zu orientieren (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.1.03, 10 K 82/99 rkr.). |