01.10.2003 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Ansparrücklage bei Existenzgründern
| Ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, kann er seine Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts nur dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn er die voraussichtliche Investition zumindest binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und in der Gewinnermittlung darlegt (BFH 6.3.03, IV R 23/01). (Abruf-Nr. 031946) |
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