01.02.2003 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Scheinrenditen sind nicht steuerpflichtig
| Anleger müssen Renditen, die ihnen versprochen, aber nie ausgezahlt wurden, nicht versteuern (FG Köln 30.10.02, 5 K 4592/94). (Abruf-Nr.: 021808) |
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