15.12.2008 | Soziale Absicherung
Sang- und klanglos: Selbstständige verlieren Anspruch auf Krankengeld aus der GKV
Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.09 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt nur noch dann eine Krankengeldabsicherung, wenn der freiwillig gesetzlich Versicherte einen Wahltarif abschließt. Das Problem bei dieser Gesetzesänderung besteht darin, dass die Krankenkassen ihre Versicherten nicht informieren müssen. Der Anspruchsverlust erfolgt automatisch.
Viele Mandanten werden dieser Neuerung also gar nicht gewahr, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Sollte der Selbstständige durch Krankheit den Betrieb nicht weiterführen können, entfällt durch den Wegfall des Krankengeldes möglicherweise die Existenzgrundlage.
Ab 2009 müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen speziellen Wahltarif anbieten. Gegen eine zusätzliche Prämie erhält ein Selbstständiger dann Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Der Haken an den GKV-Wahltarifen besteht in der dreijährigen Bindungsfrist an die jeweilige Kasse. Ein ordentliches Kündigungsrecht existiert in dieser Zeit nicht.