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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

    | Mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und der Schwarzarbeit" (BGBl I 02, 606) sollen praktische Schwierigkeiten bei der Verfolgung von illegaler Beschäftigung verringert werden. Das Gesetz ist seit 1.8.02 in Kraft.(Abruf-Nr. 020900) |