01.08.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung
| Mitglieder von Krankenkassen können die Kasse unter den für den Wohnort zugelassenen Krankenkassen wählen. An die Wahl der Krankenkasse sind sie 18 Monate gebunden. Dann können sie die Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse kündigen und zu einer anderen Einrichtung wechseln. Diese 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht, wenn die Krankenkasse den Beitragssatz erhöht. In diesem Fall ist nach § 175 Abs. 4 S. 5 SGB V eine sofortige Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. |
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